KVN Pro
"Mit Belegarztstellen wird das System umgangen"
Entscheidende Fragen bei der Umwandlung des Marienhospitals Ankum in ein Regionales Gesundheitszentrum (RGZ) sind aus Sicht der KVN noch nicht geklärt. Euphorie ist daher fehl am Platze.
Es hört sich fortschrittlich an: Anfang April 2023 wurde das Marienhospital Ankum-Bersenbrück Niedersachsens erstes Regionales Gesundheitszentrum (RGZ). Andreas Philippi (SPD), Niedersachsens Gesundheitsminister, lobte das RGZ als ein „wohnortnahes und gleichzeitig qualitativ hochwertiges Zentrum modernster medizinischer Grundversorgung.“ Im Kern wird die Klinik in Ankum in Zukunft ein reines Belegkrankenhaus mit wenigen verbleibenden Betten sein, in dem Patientinnen und Patienten überwiegend ambulant behandelt werden.
Das Manko dabei: Klammheimlich werden damit medizinische Leistungen in den ambulanten Bereich verschoben - und müssen dann von diesem bezahlt werden.
„Es wird ein weiterer ambulanter Leistungserbringer in das vertragsärztliche System gepresst, ohne die bisherige ambulante Versorgung zu berücksichtigen. Die gesetzlich vorgegebene Bedarfsplanung wird durch sogenannte Belegarztstellen umgangen, obwohl es kein echtes Krankenhaus in Ankum-Bersenbrück mehr gibt. Die zukünftigen ambulanten Leistungen des RGZ sollen aus der begrenzten Gesamtvergütung der Vertragsärztinnen und Vertragsärzte finanziert werden. Die Krankenkassen sparen Kosten im stationären Bereich durch die Krankenhausschließung, finanzieren aber nicht das ambulante Angebot des RGZ. Im Ergebnis werden stationäre Leistungen auf Kosten der zugelassenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte in den ambulanten Bereich verlagert“, umreißt der Vizevorstand der KVN, Thorsten Schmidt, die Kritik der KVN an dem Projekt.
"Im Ergebnis werden stationäre Leistungen auf Kosten der zugelassenen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte in den ambulanten Bereich verlagert“
Dies sei für die KVN nicht hinnehmbar. RGZ sind kein Ersatz von Versorgungslücken nach Klinikschließungen. Sie bieten keine durchgängige ärztliche Präsenz. Mit diesem Modell können in einem wegen Überversorgung gesperrten Planungsbereich ambulante fachärztliche Leistungen zusätzlich zur Abrechnung gebracht werden, ohne dass es hierfür einen finanziellen Ausgleich von den Krankenkassen gibt. Das Honorar der übrigen Vertragsärztinnen und Vertragsärzte sinkt.
Mit einer Resolution hat sich auch die KVN-Vertreterversammlung am 18. März diese Kritik zu eigen gemacht. Ihre Kritik hat die KVN auch an den niedersächsischen Gesundheitsminister weitergeleitet.
Niedersachsen braucht viele, aber nicht alle der heute bestehenden Krankenhäuser. Diese Erkenntnis ist so einfach wie unverrückbar. Die Einrichtung von RGZ kann ein Ersatz für Krankenhausstrukturen sein. Dies hat aber mittelbare Auswirkungen auf die ambulante vertragsärztliche Versorgung am jeweiligen Standort und in der betroffenen Region. Der Politik sollte bewusst sein, dass nur Teile der bisherigen stationären Leistungen in einem RGZ erbracht werden können.