KVN Pro
Nothilfeprogramm für Krankenhäuser ignoriert ambulanten Sektor
KVN fordert gleiche Unterstützung für die Praxen und kritisiert Missachtung des ambulanten Sektors
Die Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom 11. bis 13. Oktober 2023 in Frankfurt/ Main hat die Bundesregierung aufgefordert, noch im Jahr 2023 ein Vorschaltgesetz zur Einrichtung eines einmaligen Nothilfeprogramms für existenzbedrohte Krankenhäuser in Höhe von fünf Milliarden Euro aufzulegen. Dieser Schritt soll dazu dienen, die Krankenhauslandschaft zu stabilisieren, Krankenhäuser vor dem Konkurs zu retten und sicherzustellen, dass die Gesundheitsversorgung in Deutschland aufrechterhalten werden kann.
Thorsten Schmidt, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KVN, kommentiert: „Es ist erfreulich, dass die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder die dringende Notwendigkeit erkannt haben, die Krankenhäuser zu unterstützen. Allerdings ist es bedauerlich, dass der ambulante Sektor bei dieser Entscheidung völlig außer Acht gelassen wurde.“
Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte benötigten genauso Unterstützung, um ihre lebenswichtige Arbeit aufrechterhalten zu können. Aufgrund eines unzureichenden Honorarabschlusses von lediglich 3,85 Prozent für das Jahr 2024 bei steigenden Betriebs- und Personalkosten stünden die Praxen unter immensem Druck.
Mark Barjenbruch, Vorstandsvorsitzender der KVN, fordert daher: „Es ist an der Zeit, dass die Politik ihre einseitige Fixierung auf die Krankenhauslandschaft aufgibt. Unsere Praxen versorgen 90 Prozent des Patientenaufkommens in Deutschland. Dabei drohen ihnen mittlerweile finanzielle Verluste. Aber der Bundesgesundheitsminister ignoriert diese Entwicklung. Der ambulante Sektor droht auszuzehren, und die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte wehren sich entschieden gegen diese Missachtung.“
"Es ist an der Zeit, dass die Politik ihre einseitige Fixierung auf die Krankenhauslandschaft aufgibt."
Die KVN fordert daher, dass die Nothilfe für die Krankenhäuser auf den ambulanten Sektor ausgedehnt wird, um die Kostensteigerungen dort vollständig und zeitnah aufzufangen. Nur durch eine ganzheitliche Betrachtung der Gesundheitsversorgung lasse sich sicherstellen, dass sowohl der stationäre als auch der ambulante Sektor ihre essenzielle Rolle im deutschen Gesundheitssystem weiterhin erfüllen können.
Die Ministerpräsidenten stellen in ihrem Beschlussantrag selbst fest, dass die drohende Pleitewelle der Kliniken und die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger um „ihr“ Krankenhaus vor Ort zunehmend zu Belastungsfaktoren werden. Diese Belastungen würden sich noch verstärken, wenn Sorgen wegen einer abbröckelnden ambulanten Versorgung in der Bevölkerung um sich griffen. Es gilt, eine ausgewogene Unterstützung für beide Sektoren sicherzustellen.
Die KVN appelliert eindringlich an die politischen Entscheidungsträger, die Benachteiligung der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte gegenüber dem Krankenhaussektor zu überdenken und erforderliche Maßnahmen zur Unterstützung des ambulanten Gesundheitswesens zu ergreifen. Die Praxen sind unter Druck. Dabei sind und bleiben sie das Rückgrat der medizinischen Versorgung in Deutschland.