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Aktuell

KVN fordert vom BMG, Leistungskatalog für Ambulantisierung endlich vorzulegen

 

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat das Bundesgesundheitsministerium (BMG) aufgefordert, endlich den Katalog über die Leistungen vorzulegen, die künftig ambulant vor stationär erbracht werden sollen. „Die KVN begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem § 115 f SGB V dem Grundsatz ‚ambulant vor stationär‘ Rechnung getragen hat. Nachdem die dreiseitigen Verhandlungen zur Ausgestaltung des Paragrafen im Frühjahr gescheitert sind, ist nun das Bundesgesundheitsministerium in der Pflicht, einen solchen Katalog mit Leistungen vorzugeben, für die künftig die sektorengleiche Vergütung herangezogen werden kann. Dies ist bisher nicht geschehen“, kritisierte der Vorstandsvorsitzende der KVN, Mark Barjenbruch. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der Spitzenverband der Fachärztinnen und Fachärzte (SpiFa) hatten gemeinsam mit den Berufsverbänden einen Vorschlag für einen Leistungskatalog erarbeitet. Dieser Katalog liegt dem Bundesministerium für Gesundheit bereits seit vier Monaten vor. Barjenbruch forderte das BMG auf, „dieses Potential zeitnah zu nutzen.“

 

RGZ Bad Gandersheim mit bis zu 2 Millionen Euro gefördert

 

Der Landkreis Northeim, die Stadt Bad Gandersheim und die Universitätsmedizin Göttingen (UMG) gründen gemeinsam das Regionale Gesundheitszentrum (RGZ) „BürgerGesundheitsPark Bad Gandersheim“. Zum 1. Oktober 2023 nimmt das zweite Regionale Gesundheitszentrum in Niedersachsen seine Arbeit auf. Niedersachsens Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi übergab im Rahmen einer Feierstunde den Förderbescheid des Landes über zwei Millionen Euro an Landrätin Klinkert-Kittel, Bürgermeisterin Schwarz sowie Prof. Wolfgang Brück, Sprecher des Vorstandes und Vorstand Forschung und Lehre von der UMG. Der „BürgerGesundheitsPark Bad Gandersheim“ geht aus der Helios Klinik Bad Gandersheim hervor und wird ambulante und stationäre Gesundheitsangebote aus einer Hand anbieten, wobei der Fokus auf der allgemeinmedizinischen Versorgung liegen wird. Durch die Kooperation von Landkreis, Stadt und Universitätsmedizin können zudem telemedizinisch spezialisierte Fachärztinnen und -ärzte hinzugezogen werden. Zusätzlich hat die UMG zwei Hausarztsitze übernommen, die schon länger nicht besetzt werden konnten. Regionale Gesundheitszentren sollen künftig die lokale Gesundheitsversorgung sicherstellen, wo ein Krankenhaus nicht oder nicht mehr besteht. Das betrifft vor allem ländliche Regionen.

 

Digitalisierung in Praxen braucht Mehrwert

 

„Die Digitalisierung der ambulanten Versorgung muss die Arbeitsabläufe in den Praxen sinnvoll unterstützen und entlasten, damit wieder mehr Zeit für die Diagnostik und die Behandlung der niedersächsischen Patientinnen und Patienten bleibt”, fordert die Vorständin der Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN), Nicole Löhr. Bisher hätten digitale Anwendungen wie der Stammdatenabgleich oder die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung hauptsächlich bei Krankenkassen und Arbeitgebern für effizientere Verwaltungsabläufe gesorgt und damit zu Einsparungen in Millionenhöhe geführt. Der Aufwand dieser Anwendungen hingegen liege vor allem in den Praxen. Die neuen Anwendungen eRezept, ePA und eMedikationsplan müssten nun auch den Praxen einen Mehrwert bringen. Die Telematik-Anwendungen in den Praxen müssten reibungslos funktionieren, da sie sonst auf Ablehnung stießen. „Der Gesetzgeber darf gerade bei noch anfälliger Technik nicht mit Sanktionen drohen. Ziel der Politik muss es sein, Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten als Verfechter und Multiplikatoren der Digitalisierung im Gesundheitswesen zu gewinnen. Die Refinanzierung der notwendigen Hard- und Software für die Praxen muss kostendeckend und unbürokratisch erfolgen, sonst verabschieden sich immer mehr ältere Ärztinnen und Ärzte vorzeitig aus dem System.”

 

KV Niedersachsen solidarisch mit Medizinischen Fachangestellten in Berlin

 

Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) hat die Proteste der Medizinischen Fachangestellten (MFA) am 8. September vor dem Brandenburger Tor in Berlin ausdrücklich unterstützt. Der Verband medizinischer Fachberufe e.V. (vmf) forderte mit der Aktion unter anderem Änderungen in der Finanzierung des ambulanten Gesundheitswesens, die angemessene Gehälter für die MFA in den ärztlichen Praxen ermöglichen. „Ohne MFA läuft in den Praxen gar nichts. Eine Wertschätzung ihres enormen Engagements in der Patientenversorgung ist überfällig“, betonte der stellvertretende KVN-Vorsitzende, Thorsten Schmidt. Mark Barjenbruch, KVN-Vorstandsvorsitzender, wies auf die Konkurrenz der Krankenhäuser hin: „Die Unterfinanzierung der ambulanten medizinischen Versorgung führt dazu, dass Praxisinhaberinnen und Praxisinhaber zunehmend Schwierigkeiten haben, MFA zu finanzieren, sodass viele von ihnen von den durch staatliche Hilfen bevorzugten Krankenhäusern abgeworben wurden. Zahlreiche Praxen in Niedersachsen bemühen sich um MFA – oft ohne Erfolg."

 

Psychotherapeutenkammer Niedersachsen fordert gesicherte Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung

 

Wenn die Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung nicht gesetzlich gesichert wird, droht Deutschland in einigen Jahren eine enorme Versorgungslücke. Darauf hat die Psychotherapeutenkammer Niedersachsen am 7. September in einem Pressestatement hingewiesen. Denn mit der Neufassung des Psychotherapeutengesetzes wurde beschlossen, die bisherige postgraduale Ausbildung durch eine Weiterbildung zu ersetzen, die – entsprechend der ärztlichen Ausbildung – an Studium und Approbation anschließt. Diese Weiterbildung ist Voraussetzung für einen Kassensitz. Wenn es aber keine Weiterbildungsstellen gebe, könnten sich zukünftige Psychotherapeuten und -therapeutinnen nicht entsprechend qualifizieren. Das Gesetz verlangt, dass in der Weiterbildung angemessene Gehälter gezahlt werden müssen. Doch diese sind für Institute, Praxen und Kliniken nicht gegenfinanziert. Die niedersächsische Landesregierung unterstützt die psychotherapeutenschaft bei der Forderung zur gesetzlichen Regelung der Finanzierung der psychotherapeutischen Weiterbildung. Ministerpräsident Stephan Weil hat einen entsprechenden Antrag beim Bundesrat eingereicht.